Allgemeine Geschäftsbedingungen
Entwurf: Diese AGB sind noch nicht vollständig. Offene Punkte sind markiert. Vor dem Start bitte rechtlich prüfen lassen.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Mietverträge über Fahrzeuge der Clive Autovermietung GmbH, Stationsstrasse 5a, 8545 Rickenbach Sulz (nachfolgend «Clive»). Mit der Buchung akzeptiert die mietende Person (nachfolgend «Mieter») diese AGB.
2. Voraussetzungen für die Miete
- Der Mieter ist mindestens 18 Jahre alt.
- Der Mieter besitzt einen gültigen Führerschein der Kategorie B, und zwar seit mindestens einem Tag vor Mietbeginn.
- Der Mieter hat ein Kundenkonto mit Fotos seines Führerscheins, die von Clive geprüft und freigegeben wurden.
- Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und von eingetragenen Zusatzfahrern gefahren werden, die dieselben Voraussetzungen erfüllen.
3. Buchung und Zahlung
Der Mietvertrag kommt zustande, wenn die Buchung online abgeschlossen und bezahlt ist. Die Zahlung erfolgt im Voraus per Karte oder TWINT. Es gelten die bei der Buchung angezeigten Preise in Schweizer Franken.
Preise: folgt
4. Abholung und Rückgabe
- Abholung und Rückgabe erfolgen kontaktlos an der Stationsstrasse 5a in Rickenbach Sulz. Den Code für die Schlüsselübergabe erhält der Mieter 30 Minuten vor Mietbeginn in seinem Kundenkonto.
- Der Mieter prüft das Fahrzeug bei der Abholung auf sichtbare Schäden und meldet diese vor Fahrtantritt mit Fotos.
- Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt am selben Ort abzustellen, abzuschliessen und der Schlüssel zurückzugeben. Der Mieter macht bei der Rückgabe ein Foto von Kilometerstand und Tankanzeige.
- Bei verspäteter Rückgabe: folgt
5. Tankregel
Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben. Ist der Tank bei der Rückgabe nicht voll, verrechnet Clive den fehlenden Treibstoff sowie eine Bearbeitungsgebühr von CHF folgt.
6. Kilometer
Inklusive Kilometer pro Tag: folgt
Preis pro Mehrkilometer: folgt
7. Kaution
folgt
8. Versicherung und Haftung
Versicherungsschutz und Selbstbehalt: folgt
Der Mieter haftet für Schäden, die er grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht, sowie für Schäden, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind. Verkehrsbussen und Gebühren während der Mietdauer trägt der Mieter.
9. Stornierung
folgt
10. Pflichten des Mieters
- Das Fahrzeug ist sorgfältig zu behandeln und gegen Diebstahl zu sichern.
- Unfälle, Schäden und Pannen sind Clive sofort zu melden. Bei Unfällen ist die Polizei beizuziehen, wenn Personen verletzt sind oder die Schuldfrage unklar ist.
- Fahrten ins Ausland: folgt
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Clive Autovermietung GmbH, soweit gesetzlich zulässig.